Allgemeine Geschäftsbedingungen Sven Krüger Immobilien Stuttgart


Die Tätigkeit der Sven Krüger Immobilien erfolgt im Rahmen der 652 II BGB sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei soll die Einbeziehung “Allgemeiner Geschäftsbedingungen” in das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber einem gerechten Ausgleich der gegenseitigen Rechte und Pflichten dienen.


1. Behandlung von Angeboten

  1. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Sven Krüger Krüger Immobilien an Dritte weiter gegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklergebühr.
  2. Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. die Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der Sven Krüger Immobilien unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, mit Angabe der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen.
  3. Der Auftraggeber erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich verbunden sind, die für den Abschlussfall ursächliche Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Sven Krüger Immobilien an.

2. Vertragsabschluß

  1. Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis der Sven Krüger Immobilien ist zu deren Gunsten eine Maklergebühr verdient und fällig. Die Sven Krüger Immobilien hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
  2. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Sven Krüger Immobilien nachgewiesenen Verrtragspartner zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der Sven Krüger Immobilien nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen abweicht. Dasselbe gilt, wenn der Erwerb im Wege eines Versteigerungsverfahrens erfolgt.
  3. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der Sven Krüger Immobilien, so ist ihr vom Auftraggeber Auskunft über den den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.

3. Provisionssätze

Folgende Provisionssätze sind im Erfolgsfall zu bezahlen:

  • An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtverkaufspreis der Immobilie; vom Käufer und Verkaufer je 3% (zzgl. gesetzl. MwSt)
  • Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert, vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3% (zzgl. gesetzl. MwSt)
  • Vermietung:
    a) vom Vermieter: 2 Monatsnettomieten (zzgl. gesetzl. MwSt)
    b) vom Mieter:
    – bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer (bei nicht gewerblichen Objekten) 2 Monatsnettomieten (zzgl. gesetzl. MwSt)
    – bei Verträgen über 5 Jahren Dauer, berechnet aus der Nettomietsumme der Vertragslaufzeit, höchstens jedoch aus der 10-Jahresnettomiete: 3% (zzgl. gesetzl. MwSt)
    c) vom Mieter: bei gewerblichen Objekten: 3 Nettomonatsmieten (zzgl. gesetzl. MwSt)

4. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Die Sven Krüger Immobilien ist berechtig auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Auftragsdauer

Der Maklerauftrag kann -soweit es sich nicht um einen Alleinauftrag handelt – jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Benachrichtigung verpflichtet, sobald ein der Sven Krüger Immobilien erteilter Auftrag gegenstandslos geworden ist.

6. Haftungsausschluss

Die von der Sven Krüger Immobilien gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer bzw. Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Sven Krüger Immobilien daher nicht übernehmen. Der Käufer bzw. Mieter ist deshalb verpflichtet, diese Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen. Ebenso kann keine Gewähr übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitg verkauft bzw. vermietet wird.

Im übrigen haftet die Sven Krüger Immobilien nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens in 3 Jahren ab Beendigung des Auftrages.

7. Ersatzansprüche

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Sven Krüger Immobilien zum Ersatz ihres sachlichen und zeitlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. Die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche ist der Sven Krüger Immobilien unbenommen.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Stuttgart.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 139 BGB gilt als ausgeschlossen.

10. Anderweitige Vereinbarungen

Schließt ein Auftraggeber mit der Sven Krüger Immobilien einen "Makleralleinauftrag" oder "Allgemeinen Maklerauftrag" in schriftlicher Form ab, so gelten die dort getroffenen Vereinbarungen vorrangig zu den vorstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Diese sind insoweit nur ergänzend heranzuziehen. Anderweitige Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen sind.