ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB),

die Inanspruchnahme unserer Dienste bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung dieser Bedingungen. Mit freundlichen Grüßen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB )
Diplom-Kaufmann Sven Krüger Immobilien Königstraße 60 70173 Stuttgart E-Mail krueger-immo@gmx.de
Geschäftlich erreichbar unter 0711 222 15180
Handy 0174 2 493999

1. Die Inanspruchnahme unserer Dienste bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung dieser Bedingungen.

2. Alle Angaben über das Auftragsobjekt in der Kurzofferte bzw. im Angebot beruhen ausschließlich auf uns erteilten Informationen vom Eigentümer oder dessen Beauftragten. Die Unterlagen stammen ebenfalls vom Eigentümer oder dessen Beauftragten. Wir geben die Informationen und Unterlagen des Eigentümers bzw. dessen Beauftragten ungeprüft an die Interessenten weiter. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben – insbesondere der Maße – übernehmen wir keine Haftung. Grundrisse stammen ebenfalls vom Eigentümer und sind eventuell nicht maßstabsgerecht. Für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Der Eigentümer oder dessen Beauftragten sollen alle Informationen und Unterlagen vor Weitergabe an uns auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität hin überprüfen. Wir sind nicht verpflichtet, die Bonität von Interessenten zu prüfen.

3. Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum und Zwischenvekauf, – Vermietung oder Verpachtung bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung zieht eine Schadenersatzforderung in Höhe der uns entgangenen Provision nach sich.

4. Es besteht keine Vermittlungs-Pflicht des Maklers, es genügt der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsschluss.

5. Der Empfänger schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher, per E-Mail, durch das Internet oder auf andere Art und Weise übersandter Angebote wird uns gegenüber nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages provisionspflichtig. Sollte ein von uns nachgewiesenes Objekt von anderer Seite bereits bekannt sein, ist unter Angabe und unter Benennung der Quelle, woher die Kenntnis stammt, unverzüglich (spätestens innerhalb von 3 Tagen) schriftlich per Einschreiben/Rückschein Mitteilung zu machen, anderenfalls gilt der Nachweis durch uns als anerkannt.

6. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kauf- oder Mietvertrag anstatt durch den Interessenten selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten, nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen abgeschlossen wird, die zu dem Interessenten in gesellschaftlichen, vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen stehen. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der tatsächlich abgeschlossene Kauf- oder Mietvertrag inhaltlich von der Kurzofferte bzw. vom Angebot abweicht, (Abweichung von Kaufpreis, von Mietpreis oder anderer Art von sachlichen und finanziellen Angaben, usw.) oder ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wird über ein anderes, ebenfalls dem Eigentümer gehörendes Objekt. Als Hauptvertrag gilt der Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages über das Verkaufs- oder Mietsobjekt. Dem Kaufvertrag gleichwertig sind der Erwerb des Vertragsobjektes im Wege der Zwangsversteigerung, Erbbaurecht und der Erwerb von realen oder ideellen Anteilen am Vertragsobjekt.

7. Unbeschadet dessen, dass der Auftraggeber an uns bei Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages eine Provision zu entrichten hat, können wir auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig werden.

8. Die Maklerprovision für den Käufer beträgt: 5 % der Kaufsumme zzgl. MwSt. Die Maklerprovision für den Mieter beträgt 4 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. bei einer Vertragslaufzeit bis zu 60 Monaten. Bei einer Vertragslaufzeit von 61 Monaten und mehr beträgt die Provision 5 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. Bei einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren und mehr beträgt die Provision 6 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. Jede vereinbarte Mietverlängerungsoption wird zusätzlich mit 1 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. berechnet. Bei Staffelmieten ist die Durchschnittsnettokaltmiete zur Berechnung der Provision maßgebend. Bei Vereinbarung einer Ablöse für die Übernahme von Einrichtungen, Mobiliar etc. wird ferner eine Provision von 5 % zzgl. MwSt. aus der vereinbarten Ablösesumme berechnet. Sofern die Kurzofferte bzw. das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz aufweist, so ist dieser maßgebend und zur Berechnung der Provision heranzuziehen. Die Maklerprovision ist mit Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig. Verhandlungen sind nur über uns zu führen. Der Kauf- oder Mietinteressent hat bei Kontaktaufnahme mit unserem Auftraggeber auf uns Bezug zu nehmen. Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages. Erfolgt ein Kauf- oder Mietvertragsabschuss ohne die Anwesenheit des Maklers, so ist ihm vom Auftraggeber und vom Kauf- oder Mietinteressent Auskunft über die Konditionen des Kauf- oder Mietvertrages und den Vertragspartner des Kauf- oder Mietvertrages zu erteilen.

9. Bei privat genutzten Objlekten, wird bei Gesuchauftrags Annahme und Nachweis, und oder Vermittlung eine Provision von 2 Monatsmiten plus MwSt. 19% bei Erfolg in Rechnung gestellt.

10. Aufwandsentschädigung, Schadenersatz, bei Objektgesuchen und auch Vermittlungsaufrägen bei Verkauf, oder Vermietung, darf der Makler bei Nichtzustandekommen einer Vermittlung, dem Auftrager -in eine angemessene Aufwandsentschädigung, je nach Zeit und Mitteleinsatzes, der Kunden und objektspezifisch sehr aufwendig sein kann, bis zu einer halben Monatsmiete, oder 0,5% vom Kaufpreises einer Immobilie dem Interessenten in Rechnung stellen. Wenn nach Arbeitsstunden abgerechnet wird, nehmen wir 250.- plus MwSt. pro Stunde Arbeitsaufwand. Plus nachbewiesenem Material und Fahrten aufwand.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort – soweit zulässig – ist Stuttgart. Diese Vereinbarungen gelten für alle an Sie angegebene Immobilien Angebote.

Gerne zeigen wir Ihnen persönlich was Sie interessiert. Sind insoweit nur ergänzend heranzuziehen. Anderweitige Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen sind.